Der Schatz des Ritter Lamprecht

Schon 1650 wurde die Höhle in einem Dokument des Fürsterzbistums Salzburg urkundlich erwähnt. Das Schriftstück enthält eine Anweisung an den zuständigen Gerichtspfleger: Er möge nachforschen, wer die Höhle aus welchem Grund besuchte. Die meisten Höhlenbesucher jener Zeit waren Schatzsucher, die nach den Schätzen des Ritters Lamprecht suchten. Der Sage nach vererbte Ritter Lamprecht seinen beiden Töchtern viel Geld. Eine der Töchter war jedoch blind und sie wurde von ihrer sehenden Schwester beim Aufteilen der Erbschaft betrogen. Die habgierige Schwester sitzt seitdem zur Strafe in der Höhle und muss mit einem glutäugigen Hund die Schätze bewachen.

Die Schatzsuchenden verließen die Höhle aber nicht immer unversehrt. Etliche verunglückten und erblickten das Tageslicht nie wieder. Davon zeugen Funde menschlicher Skelettteile in den eingangsferneren Höhlenteilen. Um dem lebensgefährlichen Treiben ein Ende zu setzen, erteilte Erzbischof Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein im Jahr 1701 den Befehl, den Höhleneingang mit einer Mauer zu verschließen. Dieses Unterfangen scheiterte, weil der im Frühjahr regelmäßig Hochwasser führende Höhlenbach die Mauer ebenso regelmäßig durchbrach und zerstörte.

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